CDU-Kreisverband Worms-Stadt

Streichung auswärtiger Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit

CDA Landesvorsitzender Adolf Kessel: Minister Mertin und Bätzing erteilen Bürgernähe eine Absage / Auswärtiger Gerichtstag in Alzey fällt weg

Die Landesregierung plant, zum 1. Januar 2018 zehn von 14 auswärtigen Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu streichen. Künftig soll es in Zweibrücken, Cochem, Diez, Mayen, Montabaur, Sinzig, Neustadt/Weinstraße, Alzey, Idar-Oberstein, und Bernkastel-Kues keine auswärtigen Gerichtstage mehr geben. Auch die auswärtigen Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts in Trier soll es künftig nicht mehr geben. Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Adolf Kessel, der als Wormser CDU-Landtagsabgeordneter auch betont, dass in direkter Nachbarschaft, in Alzey, der auswärtige Gerichtstag wegfällt:
Adolf Kessel: Auch der auswärtige Gerichtstag in Alzey fällt weg. Adolf Kessel: Auch der auswärtige Gerichtstag in Alzey fällt weg.
„Die auswärtigen Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit bestehen in Rheinland-Pfalz seit 30 Jahren weitgehend unverändert. Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Bürger- und Betriebsnähe sowie Chancengleichheit zu gewährleisten. Die jetzt angekündigte Streichung trifft Regionen, die sich zum Teil ohnehin schon abgehängt fühlen. Die Landesregierung verlagert hier Kosten auf die Bürger, die Verfahren vor den Arbeitsgerichten führen. Sie mutet den Arbeitnehmern weitere Wege und größere Kosten zu, um eigene Kosten einzusparen. Dies geschieht im Übrigen mit Zustimmung der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler, die ihr Einvernehmen zu der geplanten Verordnung erteilt hat. Minister Mertin versteckt sich hinter dem Rechnungshof. Er hat die Streichung der Gerichtstage in der heutigen Rechtsausschusssitzung mit fiskalischen Notwendigkeiten begründet. Die Höhe der von ihm erwarteten Einsparungen konnte der Minister aber nicht beziffern. Wir bezweifeln auch, dass die Einsparpotentiale besonders deutlich ausfallen. So werden durch die Neuregelung zwar zum Teil Fahrtkosten und Arbeitszeit der Richter eingespart werden. Demgegenüber werden aber höhere Fahrtkosten der Schöffen anfallen, die aus den einzelnen Regionen kommen. Hinzu kommt, dass viele der hier betroffenen Kläger bereits ihren Arbeitsplatz verloren haben und deshalb finanziell nicht gut aufgestellt sind. Ihre Mehrkosten trägt häufig die Prozesskostenhilfe, was wiederum der Landeskasse zur Last fällt. Die derzeitige Struktur hat zudem dazu geführt, dass die Richter ihren Bezirk kennen. Viele Verfahren können so bereits bei Güteterminen mit Vergleichen beendet werden, weil die Richter die Hintergründe vor Ort kennen. Das wird bei größeren Einheiten mit weiteren Entfernungen erschwert. In der Vergangenheit hatten sich bereits der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Landesvereinigung Rheinland-pfälzischer Unternehmerverbände (LVU) gegen die Reduzierung der Gerichtstage ausgesprochen und auf den erheblich steigenden Anreiseaufwand der Verfahrensbeteiligten hingewiesen. Auch die Anwaltschaft steht der Reduzierung der Gerichtstage kritisch gegenüber. Teilweise wurde auch in den betroffenen Kommunen Kritik laut – so hatte etwa der Stadtrat Zweibrücken im November eine Resolution gegen das Vorhaben der Landesregierung verabschiedet.“