RHEINDÜRKHEIM Mit einer Anfrage wollte der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten im Ortsbeirat Rheindürkheim, Klaus Harthausen, wissen, wer für die Überwachung der Vorgaben zur Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer zuständig sei und wie oft im vergangenen Jahr kontrolliert wurde. Auf diese Anfrage wurde von mehreren Abteilungen der Stadt Worms geantwortet, dass man sich selbst nicht für zuständig ansehe. Es konnte seitens der Stadt jedoch auch keine zuständige Stelle benannt werden.

Die Gewerbeaufsicht in Mainz hingegen habe mitgeteilt nur für Arbeitsstätten zuständig zu sein. „Insbesondere zum Schutz der untergebrachten Arbeitnehmer ist es sehr wichtig, dass hier nicht geradezu zum Missbrauch eingeladen wird“, so Harthausen. Zu jeder Vorschrift gäbe es in Deutschland auch eine Stelle, die für deren Überwachung zuständig sei. Dies ergäbe sich schon aus dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip. Wenn die Stadt im Baugenehmigungsverfahren also Auflagen mache, so müsse auch klar sein, wie deren Einhaltung überwacht werde. Daher könnte man nun auch eine Frage dahingehend aufwerfen, ob bei der Baugenehmigung der Arbeitnehmerunterkunft „Im Eck“ die zutreffenden Vorschriften angewendet wurden. „Offensichtlich überblickt die Bauverwaltung die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen von Unterkünften ausländischer Arbeitnehmer in Wohngebieten nicht“, schlussfolgert Klaus Harthausen aus den Antworten zu seiner Anfrage. Es ist sei aus den Antworten immer noch nicht klar, ob die Gewerbeaufsicht oder die städtische Bauaufsicht „Im Eck“ für die Kontrollen zuständig sei. Dies müsse im Interesse der Anwohner sowie der betroffenen Untergebrachten jedoch baldmöglichst geklärt werden. „Wir werden an dieser Frage dranbleiben und fordern die Stadt auf sich um eine Klärung zu kümmern“, so der CDU-Fraktionssprecher.