WORMS „Das ist eine Blamage für die Stadt!“, ärgert sich der CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Karlin über die Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Mitarbeitern des Ordnungsamtes. OB Kissel hatte vor einigen Monaten fünf Mitarbeitern gekündigt, und zwar, wie Dr. Karlin betont: „Aus politisch motivierten Motiven“. Dass diese Mitarbeiter nun über den Gerichtsweg wieder eingestellt werden müssen, sei kein Zeichen für ein zielführendes Handeln der Verwaltung und zeige, dass es die Personalführung innerhalb der Stadtverwaltung durchaus Probleme aufwerfe.
Mitarbeiter werden nicht bedacht!“, empört sich Dr. Karlin und hält es darüber hinaus für fragwürdig, „wenn Vorgesetzte die Gesinnung des Einzelnen bis ins Private verfolgen". Wer so mit Mitarbeitern umgehe, dem gehe es nur darum, Macht zu demonstrieren oder ein politisches Signal zu setzen.
Schon in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht gegen den Rauswurf durch die Stadt entschieden, ruft Dr. Karlin, der selbst Rechtsanwalt ist, den Fall in Erinnerung. „Die Feststellung eines vorwerfbaren Verhaltens enthält selbst diese Entscheidung nicht.“ Vor wenigen Wochen hätte die Auseinandersetzung nun in die zweite Instanz des Arbeitsgerichtes gehen sollen, nachdem die Stadt in Berufung gegangen war. Der Fall endete aber mit einem Vergleich außergerichtlich; die Stadt muss die Mitarbeiter wieder einstellen. „Die Stadt hat sich lächerlich gemacht und Menschen beschädigt!", fasst Dr. Karlin zusammen und zieht dafür den obersten Verwaltungs-Chef, Kissel, zur Verantwortung. Für Karlins Empfinden hat es seitens der Stadt auch keine echte Einsicht gegeben: „Entschieden worden ist letztlich nur aufgrund des Drucks der Gerichte".
Der Landtagsabgeordnete und OB-Kandidat der CDU, Adolf Kessel, hält die Vorgehensweise der Stadt für nicht ausreichend durchdacht. Er verweist außerdem auf die hohen Kosten, die der Stadt durch die Hau-Ruck-Aktion entstanden sind – wobei Kessel längst nicht nur die Gerichtskosten von rund 2500 Euro im Blick hat: „Den größten Teil der Kosten macht die Fortzahlung der Bezüge der Betroffenen aus“, erklärt Kessel und rechnet vor, dass es für die Wormser Steuerzahler, die für diese Ausgaben letztlich aufkommen müssen, um einen sechsstelligen Betrag gehe.