RHEINLAND-PFALZ Das unabhängige Kontrollorgan des Landes Rheinland-Pfalz, der Rechnungshof, hat heute ein Gutachten vorgelegt, dass die bisherigen Befürchtungen zum Schwindel beim neuen Kita-Gesetz bestätigt. Die zusätzlichen Finanzmittel werden zu großen Teilen auf die Städte und Gemeinden abgewälzt. Das Kita-Gesetz ist eine leere Hülle. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Landesregierung den skandalösen Gesetzentwurf zurückzieht und gemeinsam mit den Betroffenen von vorne anfängt.

Hier die entscheidende Passage des Gutachtens im Wortlaut: „Die in der Entwurfsbegründung angegebene Mehrbelastung des Landeshaushalts von „jährlich 81 Mio. Euro“ ist für den Rechnungshof ohne Kenntnis der Berechnungsgrundlagen nicht nachvollziehbar. Abzüglich des aus originären Landesmitteln zu finanzierenden Mehrbelastungsausgleichs von 13,1 Mio. Euro werden folglich rund 68 Mio. Euro zusätzlich dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen. Im Zuge von Änderungen des LFAG wurden die Finanzausgleichsmittel ab 2019 aus originären Landesmitteln – so die Begründung – zwecks Verbesserung der Kommunalfinanzen um 60 Mio. Euro aufgestockt. Diese werden durch die mit dem KiTa-Zukunftsgesetz verbundene neue „Befrachtung“ künftig mehr als aufgezehrt. Außerdem werden die Kommunen mit ihrem Finanzierungsanteil am zusätzlichen Personal belastet. Ausgehend von den nach Veröffentlichungen des Ministeriums angestrebten zusätzlich fast 3.000 Stellen und unterstellten jährlichen Personalkosten von 50.000 Euro pro Kraft wäre eine zusätzliche Belastung der Kommunen von rund 70 Mio. Euro für Personalkosten pädagogischer Kräfte zu erwarten, insgesamt mindestens 130 Mio. Euro. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, z.B. durch Baumaßnahmen (bei einer vorgesehenen Landesförderung von 13,6 Mio. Euro) und beim Mittagessen, bei der Eingliederungshilfe – wenn künftig Integrationshilfen nicht mehr über das KiTaG finanziert werden – sowie die nicht eingerechneten Mengen- und Tarifeffekte.“