CDU-Kreisverband Worms-Stadt

CDU-Landtagsfraktion; Kostendämpfungspauschale für Beamtinnen und Beamten im operativen Dienst aussetzen

 Die rheinland-pfälzische Polizei ist auch in der Corona-Krise ein Garant für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Bundesland. 
Unsere Beamtinnen und Beamten überwachen derzeit nicht nur die Einhaltung der Allgemeinverfügungen. Auch die ‚normale‘ Polizeiarbeit muss bewältigt werden.  Sie sind da, wenn Verkehrsunfälle aufgenommen und Haftbefehle vollstreckt werden müssen oder wenn sie zu Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gerufen werden. Insbesondere der Wechselschichtdienst steht auch weiterhin in persönlichem Kontakt mit den Bürgern. Eine Distanz von mindesten 1,5 Metern kann dabei häufig nicht eingehalten werden. Deshalb sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besonders gefährdet, sich mit dem Corona-Virus im Dienst zu infizieren. 
 
Gleiches gilt für die Bediensteten des Justizvollzugs. Auch hier können Abstandsregeln aufgrund der zu leistenden Arbeit – wenn überhaupt – nur schwer eingehalten werden. 
 
Und auch die Feuerwehr hat bei Rettungseinsätzen – wie der Unfallbergung – keine Möglichkeit, entsprechenden „Sicherheitsabstand“ zu halten. Durch die zu leistende Arbeit sind die Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst über das übliche Maß hinaus in ihrer Gesundheit gefährdet. Dies kann auch zusätzliche finanzielle Nachteile für sie bedeuten.
 
Deshalb wollen wir hier entlasten. Denn Beamtinnen und Beamte müssen sich selbst versichern. Anstelle des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung gewährt das Land als Dienstherr seinen Beamtinnen und Beamten grundsätzlich eine Beihilfe als Teil der Alimentation. Trotzdem hat die sozialdemokratisch geführte Landesregierung zum 01. März 2003 einen jährlichen Eigenanteil für alle Beamtinnen und Beamten eingeführt, um diese an den Krankheitskosten über den Anteil zur privaten Krankenversicherung hinaus zusätzlich zu beteiligen und damit zu belasten. Die Höhe der sog. „Kostendämpfungspauschale“ richtet sich nach der Besoldung und beträgt bei einer Vollzeitstelle grundsätzlich zwischen 100,00 € und 750,00 € im Jahr.
 
Es liegt auf der Hand, dass Beamtinnen und Beamten im operativen Dienst in diesen Zeiten zusätzlichen, besonderen Herausforderungen ausgesetzt sind. Wir fordern daher, die Beihilfeverordnung